- Ordentliche Mitglieder: Ausgewiesene, technische und wissenschaftliche Expertinnen und Experten, die für Gerichte tätig sind.
- Assoziierte Mitglieder: Ausgewiesene, technische und wissenschaftliche Expertinnen und Experten, die nicht für Gerichte tätig sind, aber diese Tätigkeit gegebenenfalls anstreben. Ihnen wird ein ordentliches Mitglied als Kontaktperson zugewiesen.
- Passivmitglieder: Ordentliche Mitglieder nach Aufgabe der Berufstätigkeit.
- Ehrenmitglieder: Mitglieder, die im Expertenwesen oder in der Kammer besondere Verdienste geleistet haben.
Die Kammer umfasst ausschliesslich Einzelmitglieder. Eine kollektive Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.